Impressum & AGB
Daten und Fakten zur Sanolux GmbH
Sanolux GmbH
Brübach 9
CH - 9245 Oberbüren
Telefon: +41 (0)71 940 04 50
Telefax: +41 (0)71 940 04 51
E-Mail: info@sanolux.ch
Internet: www.sanolux.ch
MwSt.-Nummer: CHE-109.873.696 MWST
Handelsregister: CH-320.4.052.702-3
UID: CHE-109.873.696
ZAZ-Konto (Zoll & MwSt.): 13505-4
Inhaber/CEO: Marcel Germann
Bankverbindung:
Name/Ort: Raiffeisen Wil & Umgebung, 9500 Wil
BIC/BCN: RAIFCH22 / 81320
IBAN: CH69 8132 0000 0025 2688 4
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden "AGB" genannt gelten für den Vertrag über die Lieferung zwischen dem Auftraggeber (Besteller) und der Firma Sanolux GmbH (Lieferant).
1. Preise und Geltungsdauer
Die in Katalog und Listen enthaltenen Preise verstehen sich freibleibend. Unsere Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich ab Lager. Sofern nicht anders bezeichnet, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die Geltungsdauer von Offerten beträgt drei Monate.
Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise sind fest, soweit der Artikelbezug innert sechs Monaten seit Auftragsbestätigung erfolgt. Gesetzliche Änderungen der Mehrwertsteuer bleiben vorbehalten.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt mit Spesen laut Offerte Talstation, Bordsteinkante oder Baustelle.
Bei Lieferart auf Veranlassung des Käufers gehen die Kosten und das Transportrisiko zu Lasten des Käufers.
Der Lieferant bemüht sich zur Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich.
Ansprüche auf Ersatz von Konventionalstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden abgelehnt.
Ändert der Käufer den Inhalt bestätigter Aufträge, so hat er für die verursachten Mehrkosten, wie z.B. durch bereits bestellte oder disponierte Materialien aufzukommen.
3. Kontrolle der Waren
Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach der Übernahme zu prüfen. Transportschäden sind sofort dem Überbringer (Spediteur/DPD/etc.) und dem Lieferanten mitzuteilen. Versteckte Beanstandungen sind innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Ware beim Lieferanten anzubringen.
4. Garantie
Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material– oder Arbeitsfehler, die nicht etwa auf unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind, müssen sofort nach Ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten vom Versandtag an gerechnet gemeldet werden.
Bei Intex-Pools wird auf die Schwimmbad-Folie 3 Monate Garantie gewährt, sofern der Einsatz gemäss Hersteller erfolgt.
Nach Ablauf dieser Garantiefrist wird jede weitere Haftung abgelehnt. Für begründete, erklärte Beanstandungen kann nur Austausch bzw. ein Preisnachlass oder höchstens die Rückerstattung des Kaufpreises der bemängelten Ware in Frage kommen. Darüber hinaus wird jede Haftung wie Anspruch aus Arbeitslöhne, Fracht, Schadenersatz, entgangener Gewinn, Verzugszinsen, Konventionalstrafen, Materialschaden und Auswechslungskosten jeder Art abgelehnt.
Wegen der Eigenart des Fabrikationsprozesse bei sanitären Apparaten kann für die genaue Einhaltung der Masse und Gewichte keine Garantie übernommen werden.
Alle in Offerten,- Katalogen, Listen und Massskizzen angegebenen Abmessungen und Gewichte verstehen sich daher "zirka" und sind für den Lieferanten unverbindlich. Ebenso lassen sich sanitäre Apparate fabrikationstechnisch nicht in absoluter Fehlerlosigkeit herstellen. Kleine Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, können deshalb nicht zu Gegenstand einer Beanstandung gemacht werden. Das gleiche gilt bei unbedeutenden Farbabweichungen.
Für Montagearbeiten, die nicht durch Firma Sanolux GmbH ausgeführt werden, wird keine Garantie übernommen. Für bauseits abgeänderte Produkte erlischt jede Garantie.
5. Retoursendungen
Auf den Gutschriften für Warenrücknahme wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber CHF 50.00.
Die Rücknahme von Apparaten setzt das schriftliche Einverständnis des Lieferanten voraus.
Ware die vor mehr als 6 Monaten geliefert worden ist, kann auf keinen Fall mehr zurückgenommen werden. Dasselbe gilt für veraltete, beschädigte und gebrauchte Artikel wie Whirlpools, Saunas, Dampfduschen usw. oder für Spezialausführungen.
6. Zahlungen
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnung rein netto fällig.
Schwimmbäder und Schwimmbadartikel sofort rein netto nach Erhalt der Rechnung.
Alle Zahlungen haben Termingerecht zu erfolgen. Mit Überschreitung dieser Fristen tritt ohne Mahnung der Verzug ein und die Forderung wird zum handelsüblichen Ansatz verzinst.
Der Lieferant kann für alle Leistungen und Produkte eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden. Die entsprechende Restzahlung ist innerhalb 10 Tagen rein netto fällig.
Auslandsaufträge erfolgen nur gegen Vorauskasse oder nach Vereinbarung. Diese sind durch Banküberweisung, Bankscheck oder in bar zu begleichen. Andere Zahlungen sind ausgeschlossen.
Die Überschreitung der Zahlungstermine kann den Entzug des Kredites beim Lieferanten nach sich ziehen.
7. Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Produkten (Geräten und Zubehör) behalten wir uns bis zum Eingang des vollen Kaufpreises, inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten das Eigentumsrecht vor und sind berechtigt, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen.
Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arrestierung hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und überdies den Lieferanten zu benachrichtigen.
Der Käufer erteilt dem Lieferanten ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen, sowie die Vermieterschaft über den Kaufgegenstand zu informieren.
Der Käufer verpflichtet sich, während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts den Lieferanten von jeder Änderung seines Wohnsitzes schon vor dem Umzug Kenntnis zu geben.
8. Rücktrittsrecht
Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Veränderung in den Besitz-Verhältnissen, Sterbefall oder die Einleitung von Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigt den Lieferanten zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben des Lieferanten werden sofort zur Zahlung fällig.
Tritt der Käufer vor Ablieferung des Kaufobjektes vom Vertrag zurück, so kann der Lieferant Schadenersatz geltend machen und bis zu 30% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe fordern. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind Spezialanfertigungen wie z.B. Whirlpools, Duschtrennwände auf Sondermass, usw.
9. Erfüllungs- und Gerichtsort
Als Erfüllungs- und Gerichtsort für Käufer und Lieferant gilt der Sitz des Lieferanten.
Das Vertragsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht.
10. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingen, die durch Auftragserteilung ausdrücklich als anerkannt gelten.
- Stand 01.01.2014 / mg -
Internetpräsenz
Unsere Webseiten sind auch über folgende Domains zu erreichen: